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Gewässerrandstreifen

Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).

Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.

Landkreis Eichstätt

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Eichstätt durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist abgeschlossen. Der Einwendungszeitraum für die vorläufige Kulisse ist beendet.

Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Eichstätt wurde im Juli 2021 in den Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt. Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse Poststelle zur Verfügung.

Landkreis Pfaffenhofen

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Pfaffenhofen durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist abgeschlossen. Der Einwendungszeitraum für die vorläufige Kulisse ist beendet.

Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Pfaffenhofen wurde im Juli 2022 in den Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt. Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse Poststelle zur Verfügung.

Stadtgebiet Ingolstadt

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Stadtgebiet Ingolstadt durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist abgeschlossen. Der Hinweiszeitraum für die vorläufige Kulisse endete am 16.03.2022.

Die endgültige Randstreifenkulisse für das Stadtgebiet Ingolstadt wurde im Juli 2022 in den Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt. Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse Poststelle zur Verfügung.

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist abgeschlossen. Der Hinweiszeitraum für die vorläufige Kulisse endet am 10.03.2024.

Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird zum 01. Juli 2024 in den Umweltatlas des Bayerischen Landesamt für Umwelt eingestellt. Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse Poststelle zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

  • Umweltatlas
  • Infoblatt - Gewässerrandstreifen Karte „Arbeitsumgebung“
  • Gewässerrandstreifen - Bayerisches Landesamt für Umwelt
  • Gewässerrandstreifen in Bayern - Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ - Bayerische Staatsregierung
  • Lageinformation Gewässerrandstreifen in Bayern - Bayerisches Landesamt für Umwelt
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