Auswirkungen der Varianten

Hochwasserabfluss

Die Wirkungen der einzelnen Varianten auf den Hochwasserabfluss wurden entlang der Ilm für die Bereiche Pfaffenhofen, Rohrbach und Geisenfeld und an der Kleinen Donau im Bereich Vohburg ausgewertet.

Im Allgemeinen nimmt bei einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis die Wirkung der einzelnen Varianten auf den Hochwasserabfluss mit der Fließstrecke zu.

AbflussscheitelminderungAbflussscheitelminderung

Dies ergibt sich zum einen daraus, dass sich die Einzelwirkungen mit zunehmender Einzugsgebietsgröße aufaddieren. Zum anderen findet ein Teil der Maßnahmen erst im Mittel- und Unterlauf der Ilm statt, so dass auch hier erst Wirkungen entstehen können.

Die geringsten Auswirkungen zeigen die Änderung der Bodennutzung (V1) und die Renaturierung (V2a). Dagegen lässt sich der Abfluss im Bereich Vohburg durch eine Sohlanhebung (V2b) und durch Rückhaltebecken (V3a/V3b) deutlich reduzieren.

Am stärksten wirkt sich erwartungsgemäß die Kombination aller Varianten (V4) aus. Gleichwohl ist die Wirkung geringer als die Summe der Einzelwirkungen.

Wasserstände

Da die Varianten 1, 2a und 2c nur sehr geringe Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss erkennen lassen, wurden für die Ermittlung der Wasserstände nur noch die Varianten 2b, 3a, 3b und 4 berücksichtigt.

WasserständeWasserstände

Die Grafiken zeigen qualitativ für die Bereiche Rohrbach an der Ilm und Eisener Steg an der Kleine Donau, welche Wirkungen die Varianten auf den Wasserstand bei einem 100-jährlichen Ereignis haben.

In Rohrbach und damit etwa in der Mitte des Einzugsgebiets verringert die Variante 3b (dezentrale Rückhaltebecken) von allen Einzelvarianten den Wasserstand am deutlichsten.

Am unteren Rand des Einzugsgebiets im Bereich des Eisernen Stegs ist die Absenkung des Wasserspiegels am größten. Von den Einzelvarianten wirkt sich insbesonders die Sohlanhebung (V2b) aus. Variante 4 reduziert den Wasserstand um knapp ein Viertel.

Hochwasserschutz

Aus den berechneten Wasserspiegellagen wurden Überschwemmungsgebiete ermittelt, anhand derer wiederum die Hochwasserschutzwirkung der einzelnen Varianten abgeleitet wurde.

In Siedlungsbereichen wirken sich alle Maßnahmenvarianten positiv auf die Vermeidung möglicher Hochwasserschäden aus. Neben Variante 4 verringert vor allem Variante 3b potenzielle Schäden, wohingegen die Varianten 2b und 3a in etwa gleichauf liegen. Mit keiner der Varianten ist aber ein vollständiger Schutz bebauter Flächen gegen ein 100-jährliches Hochwasser erzielbar.

Ökologie und Landschaft Die Auswirkungen auf Ökologie und Landschaft wurden nach den Bausteinen des Ökosystems, wie z. B. Wasser, Luft, Klima, Boden, Fauna, Flora und Landschaftsästhetik, ermittelt.

Für den ländlichen Bereich zeigt sich, dass bei den Varianten 2b und 4 mit größeren Hochwasserschäden zu rechnen ist als bei der Nullvariante. Dies ist darauf zurückzuführen, dass durch die Sohlanhebung land- und forstwirtschaftliche Flächen häufiger und länger überflutet werden als im derzeitigen Zustand. Die Varianten 3a und 3b reduzieren mögliche Hochwasserschäden im ländlichen Raum.

Variante 2b zeichnet sich hinsichtlich ihrer Wirkungen auf Ökologie und Landschaftsbild durch eine insgesamt hohe Wertigkeit aus. Die Rückhaltebecken (V3a und V3b) schneiden vor allem aufgrund der baulichen Eingriffe eher schlechter ab.

Kosten

Die Kostenwirksamkeit der Varianten ergibt sich aus den Investitionskosten und den laufenden Kosten (z. B. Unterhaltungskosten) für die jeweiligen Maßnahmen. Darüber hinaus wurde auch die Wertsteigerung der durch die Maßnahmen vor Hochwasser geschützten Grundstücke berücksichtigt.

laufende Kostenlaufende Kosten

Aus dem qualitativen Vergleich der Investitionskosten und der laufenden Kosten wird deutlich, dass Variante 2b (mit Ausnahme der Variante 0) die geringsten Kosten verursacht. Die Varianten 3a und 3b halten sich in etwa die Waage und liegen hinsichtlich der Investitionskosten ungefähr fünfmal so hoch wie Variante 2b. Am kostenwirksamsten ist die Kombinationsvariante 4.

Diese Reihenfolge gilt auch, wenn die Wertsteigerung der Grundstücke eingerechnet wird.