Umsetzung

Auf der Grundlage der Ilmstudie gilt es nun, die Konzepte für einen vorbeugenden Hochwasserschutz konkret umzusetzen.

Ein Großteil der Varianten ist mit erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Natur verbunden. Daher sehen Raumordnungs- und Wasserrecht entsprechende Verfahren vor, bevor eine Maßnahme umgesetzt werden kann. In diesen Verfahren werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Auswirkungen auf landesplanerische Vorgaben und einzelne Schutzgüter (Mensch, Tiere Pflanzen, Boden, ...) geprüft und beurteilt.

Die Varianten 2b, 3a, 3b und 4 stellen in wasserrechtlicher Hinsicht den Ausbau eines Gewässers dar und unterliegen somit einem Planfeststellungsverfahren. Parallel dazu ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Unternehmensträger für die Maßnahmen an Ilm, Gerolsbach und Wolnzach (Gewässer 2. Ordnung) ist seit dem 01.01.2009 der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt. Für die Maßnahmen an den Seitenzuflüssen (Gewässer 3. Ordnung) sind die jeweiligen Gemeinden bzw. Wasser- und Bodenverbände zuständig.

Maßnahmen an Gewässer 2. Ordnung

Rückbau von Ufersicherungen im Zuge der Gewässerpflege Bild vergrössern Rückbau von Ufersicherungen im Zuge der Gewässerpflege

Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt setzt bereits erste Teilmaßnahmen, die wasserrechtlich nicht genehmigt werden müssen, im Zuge der Gewässerunterhaltung und -pflege um.

So wurden Uferverbauungen entfernt und damit die Rauhigkeit im Flussschlauch erhöht. Durch Ufererosion wird langfristig auch die Lauflänge erhöht und zumindest einer weiteren Sohleintiefung entgegengewirkt. Wo es schadlos möglich ist, wird Totholz im Gewässer belassen und so der Abfluss verzögert. Voraussetzung für diese Maßnahmen sind ausreichend breite Uferstreifen im Eigentum der öffentlichen Hand.

Im Rahmen der Umsetzung des Gewässerpflegeplans Ilm und Gerolsbach werden künftig noch weitere Maßnahmen in Angriff genommen.

Strukturreiche Ilm mit hoher Bettrauhigkeit nach dem Rückbau der Ufersicherungen Bild vergrössern Strukturreiche Ilm mit hoher Bettrauhigkeit nach dem Rückbau der Ufersicherungen

Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung

Bei den Gewässern 3. Ordnung liegt es an den Gemeinden und Wasser- und Bodenverbänden, Maßnahmen aus der Variante 3b durchzuführen.

Die Variante liegt zwar in der Präferenz hinter Variante 2b zurück. Dennoch zeigt die Ilmstudie auch für Variante 3b deutliche positive Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss. In den letzten Jahren haben die Gemeinden bereits etliche Hochwasserrückhaltebecken angelegt.

Raue Sohlrampe zur Anhebung der GewässersohleRaue Sohlrampe zur Anhebung der Gewässersohle