Bewertung

Bewertungsmaßstab

Für die Bewertung der Maßnahmenvarianten wurde als Oberziel ein ökologisch orientierter wirtschaftlicher Hochwasserschutz definiert. Dieses Oberziel wurde in mehrere Teilziele aufgegliedert:

Teilziele Bild vergrössern Teilziele

Die Teilziele wurden entsprechend ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet. So wurde beispielsweise dem Hochwasserschutz für Siedlungsflächen ein wesentlich größeres Gewicht eingeräumt als für landwirtschaftliche Flächen.

Ökologisch hochwertiger Gewässerabschnitt Bild vergrössern Ökologisch hochwertiger Gewässerabschnitt

Ergebnis

Alle Varianten wurden hinsichtlich der einzelnen Teilziele bewertet. Aus den Einzelwertungen wurde dann ein Gesamtwert für jede Variante ermittelt, so dass sich folgende Rangfolge ergibt:

Bewertung der VariantenBewertung der Varianten

Variante 2b hat mit Abstand die höchste Präferenz. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Hochwasserschutzwirkung der Variante 2b in etwa derjenigen der anderen Varianten entspricht, dabei die ökologische Wertigkeit aber deutlich höher und die Kosten deutlich niedriger sind. Eine Sensitivitätsanalyse hat gezeigt, dass dieses Ergebnis stabil ist. Das heißt, auch bei einer anderen Gewichtung der Teilziele bleibt die Rangfolge gleich.

Vorbeugender und technischer Hochwasserschutz

Als wesentliches Ergebnis der Ilmstudie bleibt festzuhalten, dass durch keine der untersuchten Maßnahmenvarianten technischer Hochwasserschutz zu ersetzen ist. Selbst mit der Kombination aller Einzelmaßnahmen können die Hochwasserabflüsse nicht im erforderlichen Umfang reduziert werden.

Als vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen bieten die Varianten aber zusätzliche Sicherheit.

Übertragbarkeit

Im Rahmen der Studie wurde auch untersucht, inwieweit die Ergebnisse auf vergleichbare Einzugsgebiete übertragbar sind. Als vergleichbar wird ein Einzugsgebiet im Hügelland mit einer Größe von etwa 500 - 3000 km² angesehen.

Hinsichtlich der Abflüsse kann davon ausgegangen werden, dass eine Veränderung der Bodennutzung (V1) auch in anderen Einzugsgebieten eine vergleichsweise geringe Wirkung zeigt.

Darüber hinaus dürfte die Aussage, dass mit keiner der Varianten ein Schutz gegen ein 100-jährliches Hochwasser erzielt werden kann, für vergleichbare Einzugsgebiete gelten.

Auch die eindeutige Präferenz für die Variante 2b (Sohlanhebung) scheint bei ähnlichen Randbedingungen übertragbar zu sein.