Maßnahmen

Zur Dimensionierung der Hochwasserschutzmaßnahme wurde das 100-jährliche Hochwasserereignis im April 1994 und ein Freibordmaß von 50 cm zugrunde gelegt. Der Abfluss der Paar betrug etwa 78 m³/s (am Pegel Manching) und der Sandrach etwa 19 m³/s (am Pegel Niederstimm) bzw. der Paar etwa 97 m³/s an der Eisenbahnbrücke.

Lageplan Hochwasserschutz Manching Bild vergrössern Lageplan Hochwasserschutz Manching

Hochwasserschutzmaßnahme im Einzelnen

  • Ausbau erforderlich ab dem Steg bei Fl. km 12.100
  • Bis ca. Fl. km 11.300 wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse eine Ufermauer errichtet. Diese wird links im wesentlichen als Winkelstützmauer von etwa 40 cm (oberstromig) bis etwa 90 cm (unterstromig) und rechts bis zu ca. 50 cm hoch hergestellt.
  • Der Steg bei Fl. km 11.800 wird erneuert.
  • Links der Paar bzw. rechts der Urfer wird entlang der Grundstücksgrenze zur Quick-mix eine Hochwasserschutzmauer aus Spundwand mit Betonkopf errichtet. Die mittlere Höhe ist 1,20 m.
  • Der im Anschluss zu errichtende Deich bis zur Urfer ist ca. 1 m bis 1,5 m hoch. (B= 2 m, Böschung 1:2) und geht in eine HWS-Mauer über.
  • Querung der Straße mittels Dammbalken
  • Im Anschluss sind Geländeauffüllungen vorgesehen.(Weitgehend Freibordsicherung, im nicht bebauten Bereich teilweise jedoch bis zu ca. 1,3 m)
  • Rechts der Paar wird zwischen der Kläranlage und der Paar der bestehende Schotterweg um ca. 50 cm bis 1,00 m erhöht. Die Kronenbreite ist 3 m + 2 x 50 cm Bankett.
  • Im Anschluss an Fl. km 11.00 wird entlang der Kläranlage bis zum Baugebiet „Sternau“ die bestehende Straße bis zu ca. 1 m erhöht bzw. vor Hochwasser geschützt. Die Kronenbreite ist 4,50 m + 2 x 1 m Bankett.
  • Entlang der Bebauung ist eine im Mittel 80 cm hohe Hochwasserschutzmauer geplant.
  • Die Geländeauffüllung entlang der Wendeplatte ist ca. 50 cm - 60 cm hoch.
  • Die Zufahrten werden mit Dammbalken gesichert.

Retentionsraumausgleich

  • Retentionsraum ist ein weiterer wichtiger Teil der Gesamtmaßnahme.
  • Unterlieger dürfen durch die Baumaßnahmen nicht benachteiligt werden, d. h. es darf nach Unterstrom keine Abflussverschärfung erfolgen.
  • Für den Verlust von ca. 25.000 m3 Hochwasserrückhalteraum (=Retentionsraum) in bebauten Gebieten ist ein mind. volumen- und wirkungsgleicher Ausgleich erforderlich.
  • Durch Abtrag des linken Deiches bis auf HQ10 bis HQ20 wird ein Ausgleich von 90.000 m3 im Bauernschwaigholz geschaffen.
  • Entlang der Kreisstraße PAF 34 wird ein ca. 80 cm hoher Deich (ab Straßenkante) vorgesehen.
  • Entleerung des Retentionsraumes nach dem HW erfolgt mittel Durchlass mit Rückstauklappe.