Flutpolder Bertoldsheim

Vorbeugender Hochwasserschutz an der Donau in den Landkreisen Donau-Ries und Neuburg-Schrobenhausen

Anlass

Das bestehende Hochwasserschutzsystem an der Donau ist in Jahrzehnten historisch gewachsen. Seit dem 19. Jahrhundert wurden mit dem stufenweisen Ausbau des Hochwasserschutzes in großem Maße natürliche Überschwemmungsgebiete der Donau vom Fluss abgeschnitten.

Mit dem Ausbau des technischen Hochwasserschutzes, vor allem mittels Flussdeichen und Rücklaufdeichen, wurde das frühere natürliche Überschwemmungsgebiet der Donau erheblich reduziert.

Durch eine Reaktivierung dieser natürlichen Rückhalteräume können die Scheitelabflüsse von Hochwasserwellen reduziert werden.

Zwischen Marxheim und Bertoldsheim existiert nördlich der Donau noch ein großes Gebiet des ursprünglichen Überschwemmungsgebiets der Donau. Der Bereich nördlich der Donau zwischen Marxheim und Bertoldsheim wurde in den früheren Jahrzehnten durch Regulierung des Flusslaufes und den Bau der Staustufe Bertoldsheim vom Überschwemmungsgebiet abgeschnitten. Das Gebiet südlich der Donau wird bei größeren Hochwässern noch überflutet.

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Konzeption und Betrieb

Eine gezielte Flutung des Flutpolders soll nur bei extremen Hochwasserereignissen erfolgen. Ziel ist es, die Abflussspitzen größerer Hochwässer zu kappen. Mit der Flutung wird so spät begonnen, dass möglichst erst während des Scheitelabflusses der Donau ein Zulauf zum Flutpolder erfolgt. Voraussetzung für eine maximale wirksame Steuerstrategie ist dabei eine möglichst frühzeitige und exakte Hochwasservorhersage.

Derzeit werden zwei alternative Standorte im Süden und im Norden der Donau untersucht.

Die Flutung der Flutpolderfläche im Norden erfolgt über ein steuerbares Einlassbauwerk im nördlichen Stauhaltungsdamm. Die Entleerung erfolgt durch ein Auslassbauwerk in den linken Entwässerungsgraben der Staustufe. Auf einer Fläche von etwa 500 ha können hier ca. 18 Mio. m3 Wasser zurückgehalten werden.

Bei der südlichen Variante wird die bestehende Kreisstraße ND11 erhöht, um bei großen Hochwässern einen Aufstau im bestehenden Überschwemmungsgebiet erzeugen zu können. Die Gesamtfläche des Untersuchungsbereiches beträgt circa 1.300 ha auf denen etwa 18 Mio. m3 Wasser zurückgehalten werden können.

Maßnahmen

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme müssen:

  • zum Schutz der bestehenden Siedlungsgebiete bzw. Infrastruktureinrichtungen neue Deiche errichtet werden,
  • zum Schutz der bestehenden Siedlungsgebiete ein Binnenentwässerungssystem errichtet werden,
  • Ein- bzw. Auslassbauwerke errichtet werden,
  • das vorhandene Graben- und Wegesystem angepasst werden.

Kosten

  • Durch den Einsatz des Flutpolders können die Spitzen von extremen Hochwasserwellen gekappt und damit unterstromig des Flutpolders Schäden infolge Überschwemmungen vermindert werden.
  • Durch den Betrieb des Flutpolders sind negative Auswirkungen auf Bebauung, Infrastruktur und Naturhaushalt grundsätzlich nicht zu erwarten.
  • Die bei einer Flutung entstehenden Schäden (z. B. Ernteausfall, Bewirtschaftungserschwernis) werden vom Träger des Vorhabens ausgeglichen. Nutzungsbeschränkungen im Flutpolderbereich sind nicht vorgesehen.

Umsetzung

Seit Januar 2015 finden in einem Dialogverfahren Runde Tische mit lokalen Mandatsträgern, Vertretern der Bürgerinitiativen und Verbänden statt, um über das Vorhaben zu informieren und an der Planung der Maßnahme zu beteiligen.

Bis Mitte 2017 wurde eine Variantenanalyse durchgeführt, welche die Polderstandorte untersucht hat. Der nächste Schritt ist die Berechnung eines Grundwassermodells für beide möglichen Polderstandorte. Das Grundwassermodell wurde Anfang 2018 vergeben. Die Ergebnisse wurden in einem öffentlichen Termin im Mai 2022 vorgestellt. Die Berichte finden Sie unten.

Seit Mitte 2023 wird durch ein Ingenieurbüro die Objektplanung für das Raumordnungsverfahren ausgearbeitet. Gleichzeitig werden die notwendigen Umweltprüfungen durch einen Umweltplaner erstellt. Es wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erarbeitet. Die Einleitung des Raumordnungsverfahren ist für das Jahr 2025 geplant.

Kofinanzierung

Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)