Wasserwirtschaftsamt
Ingolstadt

Wasserversorgung im Amtsgebiet

Symbolisches Bild: es zeigt kleine blaue Tafeln die an einer Ampel befestigt wurden. Die Tafeln geben die Entfernung von der Tafel z.B. zu einem Schieber an, damit man diesen finden kann.

Wasserversorgung im Amtsgebiet

Wasserhärte

Die Gesamthärte des Trinkwassers umfasst die Summe der gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen. Da diese Verbindungen beim Erwärmen meist als Carbonate ("Kalk") ausfallen, macht sich eine hohe Härte bei den Wasserkunden z.B. durch Kalkablagerungen (Kesselstein) oder durch Schlieren im Tee bemerkbar. Auch die Dosierung der Waschmittel ist von der Härte abhängig. Nach dem Waschmittelgesetz werden 3 Härtebereiche unterschieden (weich-mittel-hart).

Die Härte entsteht durch Lösungsvorgänge bei der Durchsickerung der Bodenschichten und im Grundwasserleiter. Sie hängt somit im Wesentlichen von den jeweiligen geologischen Verhältnissen ab. Im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt treten sehr unterschiedliche Wasserhärten auf. Harte Wässer mit Härtegraden zwischen 15 bis 25 (°dH, Härtebereich hart) sind vor allem in Gebieten mit Kalkgesteinen der Frankenalb und den karbonathaltigen Schottern des Donautals anzutreffen. Die Ablagerungen des tertiären Hügellandes im Süden der Region Ingolstadt liefern unterschiedliche Wässer mit Härtegraden von 6,8 - 20,4 °dH, Härtebereich mittel-hart) .

Vom Bundestag wurde die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u.a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wird durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" ersetzt. Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben. Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die, bereits benutzen, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt. Die neuen Härtebereich sind wie folgt definiert:

Härtebereiche nach Waschmittelgesetz
Bereich Calciumcarbonat mmol/l °dH Härtebereich alt
weich bis 1,5 bis 8,4 1
mittel 1,5 - 2,5 8,4 - 14 2
hart über 2,5 über 14 3,4

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