3. Sitzung der Arbeitsgruppe
Grundwasser/Kommunale Entwicklung, Entschädigung- und Naturschutzfragen"
Gasthof Rauscher in Münchsmünster
am: 13.07.2005 - Beginn: 15 Uhr / Ende: 19:45 Uhr
Leiter: Peter Huber, SGL 85
Zu TOP 1 Begrüßung und Rückblick (Reg. v. Obb., Hr. Huber)
Herr Huber begrüßt die Teilnehmer zur dritten Arbeitsgruppensitzung und gibt einen Überblick über den derzeitigen Sachstand. Der zeitliche Abstand zur vorhergehenden Sitzung sei damit zu erklären, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Fragen zu klären gewesen seien.
Die "Richtsätze für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen" habe man zwischenzeitlich vom LfW erhalten.
Die Interessensgemeinschaft und die Gemeinde Münchsmünster hätten gefordert, dass der Freistaat Bayern verpflichtet werden müsse, im Schadensfall (z. B. Setzungsrisse, vernässte Keller) zu beweisen, dass der Schaden nicht auf Grund einer Flutung des Polders entstanden sei (Beweislastumkehr).
Man habe sich erkundigt, wie diese Thematik an anderen Polderstandorten behandelt werde. Eine Beweislastumkehr werde in Rheinland-Pfalz nicht angewendet.
Es wird ein Ausschnitt eines neuen Films des Bayer. Landesamts für Wasserwirtschaft gezeigt, der den Hochwasserrückhalt in gesteuerten Rückhaltebecken darstellt.
Es wurde zugesichert, dass folgende Berichtigungswünsche zum Protokoll zur 2. Arbeitsgruppensitzung diesem Protokoll beigefügt werden.
Schreiben Hr. Heiß vom 05.01.2005 (siehe unten)
Schreiben der Gemeinde Münchsmünster vom 27.09.2004 (siehe unten)
(Das Schreiben des Bayer. Bauernverbands, Geschäftsstelle Pfaffenhofen, vom 24.09.2005 wurde bereits mit Schreiben vom 28.09.2005 an alle Mitglieder der 2. AG-Sitzung versandt.)
Zu TOP 2 Fortschreibung des Regionalplans (Reg. v. Obb., Herr Huber)
Seit 1999 werde für alle Regionalpläne an der Fortschreibung des Kapitels Wasserwirtschaft gearbeitet. Dabei sei das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt den Forderungen der Neufassung des BayLplG nachgekommen und habe für den Regionalplan der Region 10 "Ingolstadt" an der Donau fünf wasserwirtschaftliche Vorrangflächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz eingebracht.
- Flutpolder Riedensheim mit 220 ha und 8,3 Mio. m³ max. Rückhaltevolumen
- Flutpolder Großmehring mit 480 ha und 11,0 Mio. m³ max. Rückhaltevolumen
- Flutpolder Katzaumit 392 ha und 9,0 Mio. m³ max. Rückhaltevolumen ÜBERHOLT!!!
- Flutpolder Goldaumit 748 ha und 27,0 Mio. m³ max. Rückhaltevolumen
- Deichrückverlegung Pförring mit 50 ha und 2,0 Mio. m³ Rückhaltevolumen
Der regionale Planungsverband Ingolstadt, der den verpflichtenden Auftrag hat, Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt auszuweisen, habe davon vorerst festgelegt:
- Flutpolder Riedensheim mit knapp 100 ha
- Flutpolder Großmehring mit 200 ha
- Flutpolder Katzau mit 115 ha
Aus Sicht der Wasserwirtschaft bestehe insbesondere für die Polder Riedensheim und Großmehrung sowie für die Deichrückverlegung kein Grund von den genannten Größen abzuweichen. Beim Flutpolder Katzau haben sich neue Aspekte ergeben. Die von der Wasserwirtschaft favorisierte Lösung weise nur noch einen Rückhalteraum von 7,2 Mio. m³ auf.
Zu TOP 3 Sachstand zu Entschädigungsfragen und zur Auswertung der Umfrage "Abnahmeverträge" (Reg. v. Obb., Frau Wirth und WWA Ingolstadt, Herr Müller)
Frau Wirth stellt ausführlich die Standpunkte der Wasserwirtschaft zu einer Vielzahl von Fragen und Forderungen zur Entschädigung der Landwirtschaft und Grundbesitzer dar. Die meisten Fragen könnten aus deren Sicht positiv beantwortet werden und eine Vielzahl der Forderungen werde akzeptiert werden. Zu den einzelnen Ausführungen wird auf den Power-Point-Vortrag "Entschädigungsfragen" verwiesen. Ein Punkt, den es noch zu klären gelte, sei die Situation bei abgeschlossenen Abnahmeverträgen. Wie entschädigt werde, wenn Abnahmeverträge gekündigt würden, müsse noch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen abgestimmt werden. Im Übrigen sei auf die Pflicht des Betroffenen zu verweisen, den Schaden zu minimieren, die sich aus §254 BGB und den Grundsätzen des Hochwasserschutzes nach § 31a WHG, in der Fassung vom 03.05.2005, ergebe.
Bezüglich der Grundstücke, die für eine Polderflutung benötigt werden, sei eine gesicherte Rechtsposition erforderlich. Deshalb sei die Verfügbarkeit dieser Grundstücke durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit oder durch den Erwerb der Flächen sicherzustellen.
Die entstandenen Schäden in Folge einer Polderflutung seien durch unabhängige landwirtschaftliche Sachverständige individuell zu schätzen und im Einzelfall zu entschädigen. Sollten die zu erwartenden Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen höher werden als der Grundstückswert, wird von Seiten der Wasserwirtschaft der Tausch oder der Erwerb der in Frage kommenden Flächen angestrebt. Als Grundlage der Bemessung der Ausgleichszahlung sei eine individuelle Verkehrswertermittlung zu Beginn des Vorhabens durchzuführen. Wenn der Freistaat Bayern keine gleichwertigen Tauschgrundstücke zur Verfügung stellen kann bzw. eine Einigung über den Verkauf der Flächen nicht zustande kommt, trage er die volle Entschädigungshöhe, auch wenn diese den Grundstückswert überschreitet.
Herr Heiß berichtet von Erfahrungen, dass bei Lieferverpflichtungen mit Preisen von der Warenbörse kalkuliert werden müsse.
Herr Müller informiert über das Umfrageergebnis zu den Abnahmeverträgen. Man habe hier die Grundbesitzer um Auskunft gebeten, ob Abnahmeverträge vorhanden seien. Erst in einer zweiten Umfrage wollte man um Auskunft bitten, ob vertraglich eine Lieferverpflichtung oder ein Lieferrecht bestehe. Leider sei der Rücklauf sehr gering gewesen, weshalb man zu keiner allgemein gültigen Aussage kommen könne. Grundsätzlich sei aber davon auszugehen, dass es mehrere Landwirte gäbe, die Abnahmeverträge hätten.
Zu TOP 4 Ausführungen zur Größe des Flutpolders und zum Standort ( WWA Ingolstadt, Herr Müller)
Herr Müller berichtet vom Ergebnis der "Hydraulischen Untersuchung an der Donau mit Wirkungsanalyse der möglichen Flutpolder zwischen Marxheim und Kelheim". Es zeige sich, dass durch die Retentionswirkung der beiden Flutpolder Riedensheim und Katzau die Deiche zwischen Marxheim und Kelheim erhöht und verstärkt werden könnten, ohne dass sich damit die Abflusssituation am Pegel Kelheim im Vergleich zum Ist-Zustand verschlechtern würde. Dabei sei ein Abfluss zugrunde gelegt worden, der vor dem Hochwasser im Jahr 1999 noch zu einer Überströmung der damaligen Deiche geführt und zu einer Beaufschlagung von Rückhalteräumen geführt habe.
Die Frage von Bürgermeister Sammiller, Markt Pförring, nach geplanten oder schon ausgeführten Hochwasserretentionsmaßnahmen oberstrom beantwortet im vorgezogenen Tagesordnungspunkt Hr. Kraus vom Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft, der als ehem. Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Kempten viele Maßnahmen selbst initiiert hat.
Zu TOP 5 Vorstellung der ergänzenden Arbeiten des Ingenieurbüros (BCE, früher TGU, Herr Dr. Schöpfer)
Seit der letzten Arbeitsgruppensitzung habe das Ingenieurbüro BCE eine Vielfalt von Aufgaben zu erledigen gehabt. Die überarbeitete Variantenbetrachtung sei in Papierformat den beiden Gemeinden zur Verfügung gestellt worden, die Grundwassermodelle übergebe man den Gemeinden Münchsmünster und Pförring jetzt.
Die Verlegung des binnenseitigen Dammes in der Variante C aus dem Wald auf die angrenzenden Felder sei in der Überarbeitung der Variantenstudie berücksichtigt worden.
Die angeführten Mengen zur Grundwasserableitung ergäben sich aus dem Grundwassermodell und seien auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zur Hydrogeologie so bemessen worden, dass in den Ortslagen kein zusätzlicher Grundwasseranstieg infolge des Poldereinstaus auftrete. Die Leistung eines Einzelbrunnens könne in Abhängigkeit der Untergrundkennwerte im Bereich von 20-50 l/s liegen, entscheidend sei hier aber die zu erzielende Absenkwirkung.
Ziel der Abhilfemaßnahmen, gemäß Aufgabenstellung, sei es, die Auswirkungen des Poldereinstaus in den Ortslagen zu kompensieren. Zwischen den Abhilfemaßnahmen und dem Deich komme es bei Einstau des Polders zu Qualmwasseraustritten. Hierbei sei aber zu beachten, dass auch im Ist-Zustand bereits erhebliche Vernässungen auftreten würden. Eine Vermeidung/Reduzierung der Vernässungen sei grundsätzlich möglich (z.B. Anlage weiterer Gräben), müsste aber im Detail betrachtet werden.
Das Einzugsgebiet des s.g. "Franzosengrabens" sei ermittelt worden, auch habe man verschiedene Varianten der Restwasserentleerung für den Polder ausgearbeitet. Dabei habe es sich gezeigt, dass auf eine Restwasserentleerung in die Ilm verzichtet werden könne. Die Deichlinie werde deutlich von der Bebauung abgerückt, was der gemeindlichen Entwicklung entgegenkomme. Sie "zerschneide" wesentlich weniger Entwässerungsgräben und lasse den Ilm-Altarm unangetastet. Insgesamt sei für die Variante B der Aufwand für die Beherrschung der Grundwassersituation - mit der Vorgabe Nachteile für die Bebauung auszuschließen - erheblich geringer. Die Binnenentwässerung sei nahe an der Bebauung geplant und könne so ihre größte Wirksamkeit für die Bebauung entfalten. Man habe die an den Polder angrenzenden Flächen untersucht und die Anteile dargestellt, die bereits jetzt bei hohen Grundwasserständen vernässt werden.
Die Möglichkeit einer ökologischen Flutung werde dadurch begrenzt, dass nur ein gemeinsames Ein- und Auslaufbauwerk vorhanden sei. Trotzdem seien solche Flutungen bis zu einem gewissen Grad möglich. Die Flutungsdauer sei vom Wasserstand in der Donau abhängig und betrage zwischen 2 und 14 Tagen.
Die Gewichtung in der Matrix zur Bewertung der 3 Varianten sei differenziert worden. So habe man jetzt als eigenen Punkt die gemeindliche Entwicklung und die Landwirtschaft aufgenommen.
Nähere Einzelheiten siehe Ausarbeitung.
Zu TOP 6 Hochwasserrückhaltemaßnahmen an der oberen Donau: "Perlenkette" (LfW Herr Kraus)
Herr Kraus gibt einen Gesamtüberblick über die Maßnahmen, die im Oberlauf der Donau derzeit geplant und z.T. auch schon umgesetzt würden. Eine große Anzahl von Maßnahmen würde in Baden-Württemberg an der Donau im Zuge des "Integrierten Donauprogramms" ausgeführt. Auch an den für die Donau bis Ingolstadt bestimmenden Seitengewässern wie Iller und Lech sei man vielerorts dabei den Hochwasserrückhalt zu verbessern. Besonders interessant in diesem Zusammenhang sei, dass sowohl in Baden-Württemberg als auch an der Iller bei Immenstadt derzeit Polder in der Größenordnung wie der Flutpolder Katzau gebaut würden.
Herr Kraus betonte, dass sich in den letzten 6 Jahren die Niederschlagsvorhersage "um einen Quantensprung" verbessert habe. Die Steuerung der Lechstaustufen mit Forggensee zum Hochwasserrückhalt z.B. sei eine hoch komplexe Angelegenheit und es gelte die Prämisse, dass unterstrom keine Verschlechterung hervorgerufen werden dürfe. Es werde daran gearbeitet, die Steuerung noch weiter zu optimieren.
Zu TOP 7 Beabsichtigtes weiteres Vorgehen (ROB, Hr. Huber)
Man werde die drei möglichen Varianten A, B und C in einem Raumordnungsverfahren prüfen lassen. Die Antragskonferenz für dieses Verfahren finde am 19. September 2005 statt.
Außerdem sei man daran interessiert, weiter Grundstücke zu erwerben, sowohl im Polder als auch außerhalb des Polders zu Tauschzwecken.
Zu TOP 8 Diskussion
Herr Meyer, 1. Bürgermeister von Münchsmünster, lehnt die Polderplanung ab. Er führt aus, dass damit in die Grundrechte der einzelnen Bürger eingegriffen werden würde. Z.B. würde in das Grundrecht der freien Berufswahl eingegriffen, wenn Landwirte mit Flächen im Polder bei der Führung ihres Betriebes so behindert, bzw. eingeschränkt würden, dass sie nicht mehr als Vollerwerbslandwirte bestehen können. Existenzen würden auf diese Weise gefährdet werden. Es werde ein Flutpolder in einem Bereich geplant, für den ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiere, der eine landwirtschaftliche Nutzung festschreibe. Auch die Variante B würde die Landwirtschaft stark beeinträchtigen. Das Ortsbild leide stark unter einem Polder. Die besonders ungünstige Grundwassersituation von Münchsmünster lasse einen Flutpolder nicht zu. Schnell schwankende Grundwasserstände würden zu Schäden an den Gebäuden führen.
Herr Schuh von der Interessensgemeinschaft der Landwirte, Haus- und Grundbesitzer verweist in diesem Zusammenhang auf die Forderung nach der Umkehr des Kausalitätsprinzips und der Sicherung und des Erhalts der Bebauung.
Antwort Herr Huber von der Regierung von Oberbayern:
Leider könne man auf die Forderung nach einer Beweislastumkehr nicht eingehen. Zur Beweissicherung würde man ein dichtes Pegelnetz errichten. Die Grundwassersituation dürfe sich durch die Polderflutung nicht nachteilig verändern und insbesondere zu keinen Schäden an der Bebauung führen.
Herr Sammiller, Bürgermeister des Marktes Pförring spricht sich gegen die Größe der geplanten Maßnahmen im Raum Ingolstadt aus und fragt, ob in der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren alle Flächen für den Hochwasserrückhalt betrachtet würden?
Antwort Herr Huber, Reg. v. Oberbayern:
Am 19. September würde es nur um den Polder Katzau gehen, bei diesem aber mit allen Varianten, also auch mit der Variante A (neben B u. C).
Die Interessensgemeinschaft der Landwirte, Haus- und Grundbesitzer befürchtet, dass durch eine Binnenentwässerung (BE), bzw. Brunnengalerie die zu nahe an der Bebauung sei, Schäden an den Häusern hervorrufen könne.
Antwort Hr. Eidelsburger vom WWA Ingolstadt:
Durch die eingerichteten Messstellen sei der Grundwasserstand feststellbar. Es würde zur Beweissicherung ein Pegelnetz eingerichtet, bzw. das vorhandene verdichtet. Die Binnenentwässerung dürfe weder durch eine zu starke noch durch eine zu schwache Absenkung Schäden an der Bebauung hervorrufen. Die genaue Planung der BE würde in den weiteren Planungsphasen stattfinden und die Betriebsweise, bzw. die Auflagen für den Betrieb im Planfeststellungsverfahren geprüft und festgelegt werden.
Antwort Dr. Schöpfer:
Die Zeit, in der der Polder maximal eingestaut wäre, würde 1-2 Tage dauern, solange bis der Hochwasserscheitel abgeklungen sei. Bereits kurz danach könne man mit der Polderentleerung beginnen. Entsprechend würde sich auch die anfallende Sickerwassermenge bereits mit der Polderentleerung reduzieren.
Hr. Heiß, Landwirt, spricht sich für eine offene Binnenentwässerung (BE) aus, in der zugleich der Grundwasserstand für jedermann ersichtlich sei.
Antwort Herr Schöpfer:
Eine offene BE sei ebenfalls möglich. Vom Ingenieurbüro seien zunächst Aussagen dazu erwartet worden, ob die Binnenentwässerung überhaupt beherrschbar sei. Dies sei der Fall. Man befinde sich jetzt im Vorfeld eines Raumordnungsverfahrens, in dem überprüft werde, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimme. Welche technische Variante der Binnenentwässerung weiter verfolgt werde, entscheidet sich bei der Aufstellung des Bauentwurfs. Die Auflagen und Bedingungen zur Errichtung und zum Betrieb des Polders würden im Planfeststellungsbeschluss festgelegt.
Herr Dellekönig von der Interessensgemeinschaft fragt nach, ob die Situation am Brombachsee mit dem Standort Katzau vergleichbar wäre.
Antwort Dr. Schöpfer:
Nein, die Situation wäre eine ganz andere. Es würden ganz andere Untergrundverhältnisse und Betriebsweisen vorherrschen. Am Standort des Brombachsees bestehe der Untergrund aus Sandstein und der Damm sei dauerhaft eingestaut.
Herr Heiß: Man befürchte, dass über eine Schwermetallbelastung im Schlamm der oberstrom liegenden Staustufen Cadmium auf die Felder im Polder eingetragen werden könne. Weiter will er wissen, warum nicht die Auwaldflächen des Wittelsbacher-Ausgleichsfond eingestaut würden. (Seine Fragen werden ausformuliert lt. Hrn. Heiß noch schriftlich nachgereicht.)
Antwort Herr Huber:
Jedes Jahr würde eine enorme Summe für den Hochwasserschutz ausgegeben. Jede Maßnahme bringe ein Mehr an Schutz vor Überschwemmungen. Im Hochwasserfall würde Wasser vor allem dann verschmutz werden, wenn es vorher bebautes Gebiet überfluten würde. Da diesem Umstand auch weiterhin entgegengewirkt werde, sei zukünftig mit einem abnehmenden Verschmutzungsgrad zu rechnen.
Ansonsten verweise man auf die Entschädigungsregelung.
Die Donauauen, gemessen an ihrem ökologischen Wert, zählten zu den bedeutendsten Flusslandschaften in Mitteleuropa und wirkten bereits heute wie ein ungesteuerter Flutpolder. Mit der Dynamisierung der Auen verfolge man das Ziel den Wasserhaushalt in den Auen zu verbessern. Zweck des Projektes sei es außerdem, die ökologische Durchgängigkeit der Donau an den Staustufen Bergheim und Ingolstadt wieder herzustellen.
Kommentar vom Bund Naturschutz (schriftlich nachgereicht): Es werde begrüßt, dass an ökologische Flutungen gedacht sei. Es würde allerdings gefordert, dass der gesamte nördliche, nicht landwirtschaftlich genutzte Bereich ökologisch geflutet werde. Die ökologischen Flutungen seien genauso wichtig, wenn nur die Variante C umgesetzt würde. Ein Taschenpolder sei nicht die Ideallösung. Man frage daher, ob es nicht möglich wäre, den ökologisch flutbaren Bereich durch ein im Nordwesten an der Kleinen Donau gelegenes Einlassbauwerk – nur für diese ökologischen Flutungen – zu einem Fließpolder zu machen.
Antwort:
Diesen Anregungen wird im weiteren Verlauf der Planungen nachgegangen werden.
TOP 9 Zusammenfassung (ROB – Hr. Huber)
Herr Huber dankt den Arbeitsgruppenmitgliedern für ihre Zusammenarbeit in den vergangenen Sitzungen und führt aus, dass dies die letzte Gruppensitzung in dieser Form sei. Es sei aber auch weiterhin vorgesehen, bei Bedarf, Probleme oder neue Erkenntnisse zusammen mit den Beteiligten zu besprechen.
Weiterführende Informationen
Schreiben zum Protokoll der 2. Arbeitsgruppensitzung
- Gem. Münchsmünster 29.9.04 (PDF - 0,045 MB)
- Herr Heiss 5.1.05 (PDF - 0,038 MB
Vorträge zum Download
- Frau Wirth: "Entschädigungsfragen" (PDF - 5,0 MB)
- Herr Müller: "Abfrage Vertragsanbau" und "Studie der TU München" (PDF - 595 MB)
- Herr Kraus: Hochwasserretention an der oberen Donau, die s.g. "Perlenkette" (PDF - 1,72 MB)
- Herr Dr. Schöpfer: "Vorstellung der ergänzenden Arbeiten des Ingenieurbüros" (PDF - 4,56 MB)
