Polder Katzau

Aktuelle Informationen zum Flutpolder Katzau

Das Landratsamt Pfaffenhofen führt das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im geplanten Flutpolder Katzau durch. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link einsehbar:

Derzeit laufende Arbeiten:

Vorbeugender Hochwasserschutz an der Donau in den Landkreisen Pfaffenhofen und Eichstätt

Luftbild Katzau Bild vergrössern Luftbild Katzau

Anlass und Vorgehen

Das bestehende Hochwasserschutzsystem an der Donau zwischen Vohburg und Neustadt ist in Jahrzehnten historisch gewachsen. Seit dem 19. Jahrhundert wurden mit dem stufenweisen Ausbau des Hochwasserschutzes in großem Maße natürliche Überschwemmungsgebiete der Donau vom Fluss abgeschnitten.

Mit dem Ausbau des technischen Hochwasserschutzes, vor allem mittels Flussdeiche und Rücklaufdeichen, wurde das frühere natürliche Überschwemmungsgebiet der Donau zwischen Vohburg und Kelheim von ca. 6500 ha auf ca. 2000 ha reduziert.

Durch eine Reaktivierung dieser natürlichen Rückhalteräume können die Scheitelabflüsse von Hochwasserwellen reduziert werden.

Der Aueverlust zwischen Vohburg und Neustadt Bild vergrössern Der Aueverlust zwischen Vohburg und Neustadt

Konzeption und Betrieb

Eine gezielte Flutung des Flutpolders soll nur bei extremen Hochwasserereignissen erfolgen. Ziel ist es, die Abflussspitzen größerer Hochwässer zu kappen. Mit der Flutung wird so spät begonnen, dass erst während des Scheitelabflusses der Donau ein Zulauf zum Flutpolder erfolgt.

Die Flutung der Flutpolderfläche erfolgt über ein steuerbares Ein- und Auslassbauwerk im Mündungsbereich der Kleinen Donau. Der gezielte Einstau erfolgt über den Rückstau der Kleinen Donau nach einer im Vorfeld festgelegten Steuerstrategie. Über dieses Bauwerk soll der Polder auch wieder entleert werden.

Wassertiefen bei Höchststau im Flutpolder Bild vergrössern Wassertiefen bei Höchststau im Flutpolder

Die Flutung des Flutpolders soll gesteuert erfolgen, weil mit dieser Betriebsweise die größte Rückhaltewirkung erzielt werden kann. Das Rückhaltevolumen beträgt ca. 6,6 Mio. m3. Das Gelände ist dabei im Mittel ca. 2 m eingestaut.

Maßnahmen

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme müssen:

  • zum Schutz der bestehenden Siedlungsgebiete bzw. Infrastruktureinrichtungen ein neuer Deich errichtet werden,
  • zum Schutz der bestehenden Siedlungsgebiete ein Binnenentwässerungssystem errichtet werden,
  • ein Ein- bzw. Auslassbauwerk in den bestehenden Hochwasserdeich integriert werden,
  • das vorhandene Graben- und Wegesystem angepasst werden.

Durch den Einsatz des Flutpolders Katzau mit einem Rückhaltevolumen von ca. 6,6 Mio. m3 soll das HQ100 um ca. 80 m3/s reduziert werden.

Auswirkungen

  • Durch den Einsatz des Flutpolders können die Spitzen von extremen Hochwasserwellen um bis zu 80 m³/s gekappt und damit unterstromig des Flutpolders Schäden infolge Überschwemmungen vermindert werden.
  • Die maximal überflutete Fläche beträgt ca. 295 ha.
  • Durch den Betrieb des Flutpolders sind negative Auswirkungen auf Bebauung, Infrastruktur und Naturhaushalt nicht zu erwarten.
  • Die bei einer Flutung entstehenden Schäden (z. B. Ernteausfall, Bewirtschaftungserschwernis) werden vom Träger des Vorhabens ausgeglichen. Nutzungsbeschränkungen im Flutpolderbereich sind nicht vorgesehen.

Projektablauf

2001 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Polder erstellt.

Zwischen 2003 und 2005 wurden die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren inklusive Grundwassermodell erarbeitet.

2006 wurde das Raumordnungsverfahren an der Regierung von Oberbayern durchgeführt.

Ab 2016 wurde ein detaillierteres Grundwassermodell erstellt, das die Umsetzbarkeit des Polders nochmals untersucht und Grundlage für die weitere Planung ist.

Seit 2021 erfolgt die Erstellung der Unterlagen für das Wasserrechtsverfahren. Die Unterlagen sollen bis 2024 fertiggestellt werden.

Seit Februar 2004 finden in einem Dialogverfahren Runde Tische mit lokalen Mandatsträgern, Vertretern der Bürgerinitiativen und Verbänden statt, um über das Vorhaben zu informieren und an der Planung der Maßnahme zu beteiligen.

Kofinanzierung

Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)